Your company
 

Der Wegzugsbesteuerung frühzeitig entgegenwirken

Die Auswanderungsrate in Deutschland ist mit 5,1 Prozent höher als in vielen anderen Industrienationen. Allein 2022 haben rund 1,2 Millionen Menschen das Land verlassen – vornehmlich in die Schweiz, nach Österreich und in die USA, so das Statistische Bundesamt. Meist handelte es sich um gut ausgebildete junge Fachkräfte, darunter auch Unternehmer, die die Freizügigkeit schätzen. Allerdings mussten und müssen Unternehmer und Gesellschafter, die sich mit solchen Gedanken tragen, zuerst eine beträchtliche Steuermauer überwinden, auch beim Wegzug in ein anderes EU-Land. „Wegzugssteuer“ nach § 6 AStG lautet eines der Schlagworte.


Betroffen sind Unternehmer und Gesellschafter mit GmbH-Geschäftsanteilen und gegebenenfalls auch mit Anteilen an Personengesellschaften wie der KG, bzw. GmbH & Co. KG oder der GbR. Generell geht es im Rahmen der Wegzugsbesteuerung um das Auflösen so genannter stiller Reserven. Unabhängig davon, ob der Unternehmer bzw. Anteilseigner einen Verkauf in Erwägung zieht, besteuert der Staat einen fiktiven Gewinn auf den Verkauf von Geschäftsanteilen real.


Hohes Risiko mit Vernichtungspotenzial

Dies kann für Unternehmer finanziell vernichtend sein. Denn das Finanzamt schätzt den Wert einer Kapitalgesellschaft etwa, indem es den durchschnittlichen Jahresgewinn der vergangenen drei Jahre mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Von diesem Wert werden noch die Anschaffungskosten bzw. die Stammeinlage abgezogen. Der übrig bleibende fiktive Veräußerungsgewinn wird zu 60 Prozent nach dem persönlichen Steuersatz versteuert, obwohl keine wirkliche Veräußerung und damit kein Zufluss von Liquidität erfolgt.


Unternehmern, die sich von dieser Steuermauer nicht aufhalten lassen wollen, werden verschiedene Ansätze empfohlen – von einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland bis hin zu Umstrukturierungen. All diesen ist gemein, dass es diverse Fallstricke gibt. So wird die Wegzugssteuer selbst bei einem temporären Wegzug, der keiner Wegzugssteuer unterliegt, in der Praxis zunächst per se erhoben. Erst bei Rückkehr nach Deutschland ist eine Erstattung vorgesehen. Alternativ müssen Sicherheitsanteile in der Höhe der Steuer hinterlegt werden. Sind diese nicht vorhanden oder anderweitig verplant, kann dies ebenfalls das Aus der Auswanderungspläne bedeuten.


Auswandern rechtzeitig vorbereiten

Sämtliche Fallen lassen sich zwar umgehen. Dies ist jedoch komplex und das Gestalten entsprechender Wege erfordert oft mehrere Steuerspezialisten und Rechtsanwälte. Dabei gilt: Je mehr Zeit im Vorfeld zur Verfügung steht, desto größer ist der Spielraum und umso besser lassen sich ungewollte Nebeneffekte vermeiden.


Kurz: Es ist ratsam, nicht erst dann zu planen, wenn der Sohn des Familienunternehmens unmittelbar vor der Auswanderung nach Mallorca oder Dubai steht, sondern weit im Vorfeld, am besten bereits bei der Unternehmensgründung und der Wahl der Rechtsform. Als unsere Mandanten beraten wir Sie gern – rechtzeitig und individuell.


Kontaktieren Sie uns!