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Betriebliche Altersversorgung – ein Thema für alle Unternehmen

Die HC HafenCity Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft ist Ihr Partner in allen Fragen zur bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bildet neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine Säule der Alterssicherung. Doch die damit verbundenen Fragen stellen sich komplex dar. So kann die bAV auf verschiedene Weisen finanziert werden und es gibt verschiedene Durchführungswege. Wir in der HC HafenCity Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft helfen Ihnen, einen Überblick zu gewinnen und die betriebliche Altersversorgung für Ihr Unternehmen optimal zu gestalten.


Rechtsanspruch auf bAV

Grundsätzlich steht das Thema der betrieblichen Altersversorgung in vielen Firmen auf der Agenda. Dies zeigt der Forschungsbericht zur „Verbreitung der Altersvorsorge 2019“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Demnach sorgten im Jahr 2019 insgesamt 54 Prozent der 29,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren zusätzlich zur obligatorischen gesetzlichen Rentenversicherung über eine betriebliche Altersversorgung vor. Je größer das Unternehmen, desto weiter verbreitet war die betriebliche Altersversorgung. Zudem wiesen die öffentliche Verwaltung sowie das Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen den höchsten Verbreitungsgrad auf, gefolgt von den Sektoren Bergbau, Energie- und Wasserwirtschaft sowie Industrie und verarbeitendes Gewerbe. Am geringsten fiel der Verbreitungsgrad in Handel, Gastgewerbe, Verkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei aus.


Dabei ist die betriebliche Altersversorgung für jedes Unternehmen relevant – egal, welcher Größe und Branche. Denn jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Dementsprechend sind Unternehmen gut beraten, diese bestmöglich auszugestalten.


Finanzierungsformen und Durchführungswege

Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist über folgende drei Wege möglich:


  • reine Arbeitgeberfinanzierung
  • Mischfinanzierung
  • reine Arbeitnehmerfinanzierung

Dabei stellt die Mischfinanzierung dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge mit 50 Prozent die häufigste Form dar. Auf Rang zwei der Liste befindet sich die ausschließliche Arbeitgeberfinanzierung.


Die Durchführung kann über folgende Wege gesichert werden:


  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Rentenunterstützungskasse
  • Pensionszusage

Außerdem ist es möglich, ein Arbeitszeitkonten-Modell zu integrieren.


Welche bAV ist die beste?

Welche Form der betrieblichen Altersversorgung für welches Unternehmen am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal feststellen. Jede Form hat ihre Bewandtnis und welche am ehesten passt beziehungsweise wie kombiniert werden kann, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Dabei können auch Familienangehörige von Unternehmern einbezogen werden. Wichtig ist, die Durchführungswege anzupassen, um Probleme, beispielsweise bei der Finanzierung der Leistungen, in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zu vermeiden. Dies ist aufgrund der Komplexität kaum ohne Unterstützung von Experten möglich.


Der Weg, diese zurate zu ziehen und das Thema systematisch anzugehen, lohnt sich jedoch. Namhafte Unternehmen wie Siemens und Bosch belegen das. Zu den Vorteilen für Unternehmen gehören:


  • Geringere Abgabenlast
  • Aufbau einer „Bank im Unternehmen“
  • Bindung von Mitarbeitern über einen langen Zeitraum

Nutzen Sie also die Möglichkeiten, um vor Gewinn Vermögen für die Altersvorsorge Ihrer Beschäftigten zu generieren! Informieren Sie sich!


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