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Zwölf Tipps für die Steuergestaltung mit weniger als 100.000 € Einkommen

Wer in Deutschland Einkommen erzielt, ist gemäß Abgabenordnung (AO) verpflichtet, Steuern zu zahlen. Gleichzeitig besagt eine viel zitierte Weisheit des Steuerrechts: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.“ Dies hat der Bundesgerichtshof 1965 bekräftigt. Da die Höhe der Steuern einkommensabhängig ist, können insbesondere Unternehmen und Privatpersonen mit hohen Einkommen „Steuern sparen“. Doch auch für Verdiener mit weniger als 100.000 € Jahreseinkommen lohnt sich das Handeln. Wie genau dies möglich ist, lässt sich unter dem Schlagwort Steuergestaltung zusammenfassen.


Steuergestaltung bezeichnet das Nutzen der gesetzlichen Möglichkeiten, um auf die Höhe der zu zahlenden Steuern einzuwirken und so die Steuerlast von Unternehmen und Privatpersonen zu reduzieren. Wichtig zu wissen ist, dass es sich dabei per se um ein legales Vorgehen handelt. Solche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten können in verschiedenen Maßnahmen liegen. Nachfolgend sind einige Beispiele skizziert:


  1. Nutzen des Investitionsabzugsbetrag
    Nach § 7g Einkommensteuergesetz (EstG) lassen sich durch das Nutzen eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens insgesamt bis zu 70 % absetzen (50 % Abzugsbetrag zuzüglich 40 % Sonderabschreibung auf 50 %).
  2. Anstellen des Ehepartners
    Eine Möglichkeit, um eine niedrigere Steuerlast zu erreichen, besteht im Anstellen des Ehepartners, etwa im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Vollzeit oder einer geringfügigen Beschäftigung. Der Lohn, die eventuell anfallenden Sozialabgaben und Steuern können komplett als Betriebsausgaben verbucht werden. Dabei ist häufig eine geringfügige Beschäftigung das bessere Modell, wie im Blogbeitrag „Wenn beide Ehepartner arbeiten, ist weniger manchmal mehr“ erläutert ist.
  3. Kinder am Gewinn beteiligen
    Durch das Beteiligen der Kinder – etwa im Rahmen einer Anstellung oder über Zinsen – lassen sich steuerlich abziehbare Betriebsausgaben erzeugen, Freibeträge der Familienmitglieder, Pauschbeträge und Progressionsvorteile nutzen.
  4. Prüfen, ob die Rückstellungen korrekt ausgewiesen sind
    Rückstellungen für zu erwartende Zahlungen, etwa für Restrukturierungen und Gewährleistungen, mindern den Gewinn. Zu jedem Bilanzstichtag sollten sie geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt angegeben sind. Gegebenenfalls sind Berichtigungen vorzunehmen.
  5. Versteckte Kosten betrachten
    Achten Sie darauf, dass Sie alle Ausgaben, die zur Minderung des zu versteuernden Gewinns führen, aufgeführt haben! Dazu zählen auch Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Telefonkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Homeofficepauschale. In der Praxis werden sie oft vergessen.
  6. Pauschalwertberichtigung prüfen
    Die Pauschalwertberichtigung ist eine Abschreibung auf Forderungen, auf die sich das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen mit einem pauschalen Prozentsatz berücksichtigen lässt. Sie sind erfolgswirksam und sollten unbedingt überprüft werden.
  7. Korrektes Anlageverzeichnis
    Ob Auto, Smartphone, Tisch, Stuhl, Notebook – fast jeder Unternehmer nutzt private Gegenstände betrieblich. Sie sollten ins Betriebsvermögen überführt werden, um zusätzliches Abschreibungsvolumen zu generieren, das sich gewinn- und abgabenmindernd auswirkt. Mehr dazu ist im Blogbeitrag „Zusätzliches Abschreibungsvolumen durch Einlagen von Wirtschaftsgütern“ erläutert.
  8. Immobilien richtig planen und bewerten
    Immobilien sind sehr kostenintensiv und die damit verbundenen steuerlichen Belastungen können richtig ins Geld gehen. Daher sind ihre korrekte Planung und Bewertung von essenzieller Bedeutung. Mehr erfahren
  9. Über eine Genossenschaft nachdenken
    Genossenschaften fördern ihre Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Mit dieser Rechtsform lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, wie im Blogbeitrag „Die Genossenschaft – ein seriöser Oldie als Rockstar?“ dargelegt ist. Beispielsweise erfahren Genossenschaften Erleichterungen bei der Gewerbesteuer oder können komplett davon befreit werden. Zudem lässt sich die Erbschaftssteuer durch das Einbringen des Geerbten in die Genossenschaft umgehen.
  10. Zuwendungen zusätzlich zu Lohn und Gehalt
    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn beziehungsweise Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei oder zumindest abgabenärmere Zuwendungen zukommen zu lassen. Einige von Ihnen sind im Beitrag „Zwölf Tipps für Zuwendungen zusätzlich zu Lohn und Gehalt“ vorgestellt. Ein positiver Nebeneffekt: Dies motiviert die Mitarbeiter und erhöht ihre Bindung an das Unternehmen.
  11. Über betriebliche Altersversorgung nachdenken
    Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann ein Teil des Bruttogehaltes steuer- und sozialabgabenfrei in eine entsprechende Versicherung eingezahlt werden. Mehr erfahren
  12. Einen Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht hinzuziehen
    Ob Fremdüblichkeit bei der Einbindung von Familienmitgliedern oder Nachteile von in den Betrieb überführtem Vermögen – für die Rechtssicherheit der steuerlichen Gestaltung sind viele Aspekte zu beachten. Die Grenzen zur strafbaren Steuerhinterziehung sind für Nicht-Steuerfachleute oft nur schwer zu erkennen, sodass schnell ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegen kann. Die Experten kennen die Gesetze und helfen, die jeweiligen Steuergestaltungsmaßnahmen rechtssicher umzusetzen.

Wie an den Beispielen ersichtlich ist, geht es insgesamt um mehr als allein um Steuergestaltung. Es geht auch darum, die Belastung durch die immer stärker steigenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zumindest ein Stück weit zu drosseln, um Rechtssicherheit sowie darum, die finanzielle Situation von Unternehmern ganzheitlich zu betrachten und die private Vermögensplanung einzubeziehen.


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