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Vor allem Kapitalgesellschaften sollten bei der Standortwahl auf den Gewerbesteuerhebesatz achten

Bei der Wahl des Standortes eines Unternehmens oder einer Gesellschaft sind viele Faktoren von Bedeutung. Dazu zählen zum Beispiel das Potenzial an Fachkräften, die Qualität der Verkehrsanbindungen, das Kommunikationsnetz und die Höhe von Abgaben wie Steuern. Für Kapitalgesellschaften besonders relevant ist die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes.


Denn Kapitalgesellschaften können zum einen keinen Gewerbesteuer-Freibetrag geltend machen. Ausgangsbasis für die Berechnung der zu zahlenden Gewerbesteuer bildet ihr Gewerbeertrag. Multipliziert mit der Steuermesszahl 3,5 Prozent ergibt sich der Steuermessbetrag. Dieser wiederum wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die fällige Gewerbesteuer zu ermitteln. Die Höhe dieses Hebesatzes variiert innerhalb von Deutschland sehr stark, wobei er in Ballungsräumen tendenziell am höchsten ist. Während er zum Beispiel in Oberhausen aktuell 580 Prozent beträgt, beläuft er sich in Biesenthal auf 250 Prozent, wobei das Hebesatzminimum bei 200 Prozent liegt. Durchschnittlich sind es 435 Prozent.

Ein Rechenexempel

In das Zahlen bedeutet das: Erwirtschaftet eine Kapitalgesellschaft 100.000 Euro Ertrag und hat ihren Standort in Biesenthal, ergibt sich folgende Rechnung:


100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Steuermessbetrag
3.500 € Steuermessbetrag x 250 Prozent Hebesatz = 8.750 € Gewerbesteuer


Hat diese Kapitalgesellschaft ihren Standort in Oberhausen, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Steuermessbetrag
3.500 € Steuermessbetrag x 580 Prozent Hebesatz = 20.300 € Gewerbesteuer

Das heißt: Die Kapitalgesellschaft müsste in Oberhausen 11.550 € mehr Gewerbesteuer zahlen als in Biesenthal. Das wiegt schwer. Hinzu kommt, dass Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer nicht der Einkommensteuer anrechnen können wie beispielsweise Einzelunternehmen.

Augen auf bei der Standortwahl

Ergo lohnt es sich für Kapitalgesellschaften besonders, bei der Wahl des Standortes den Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Kommune zu berücksichtigen. Selbstverständlich gilt es trotzdem, alle übrigen relevanten Standortfaktoren in die Entscheidung einbeziehen. Denn einem Logistikunternehmen beispielsweise würde ein unterdurchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz nichts nützen, wenn die Infrastruktur als noch wichtigere Arbeitsgrundlage fehlte. Für andere Kapitalgesellschaften jedoch könnte es interessant sein.


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