Verein – nicht immer die beste Rechtsform für gemeinsame Vorhaben
Wenn mehrere Personen für ein längerfristiges gemeinsames Vorhaben eine einfache Rechtsform suchen, gründen sie in vielen Fällen einen Verein. Immerhin sind Vereine beliebt und stark verbreitet. Mehr als 600.000 Vereine soll es in Deutschland geben. Der ADAC e. V., der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. und Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V. sind nur einige Beispiele. Doch nicht immer ist die Gründung eines Vereins die beste Lösung und damit günstiger als etwa eine Stiftung oder eine gemeinnützige GmbH. Denn auch bei der Vereinsgründung gilt es, auf die Details zu achten.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Verein um einen freiwilligen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, so das Bundesministerium des Inneren und für Heimat. Ein Verein ist relativ einfach zu gründen. Denn ein Mindestkapital ist nicht erforderlich und lediglich zwei Organe sind vorgeschrieben: der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Hochwirksame Unterschiede
Differenziert wird jedoch, ob es sich beim Vereinszweck um einen wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Verein und um einen rechtsfähigen Verein oder um einen Verein ohne Rechtspersönlichkeit handelt. Zudem kann ein Verein steuerlich als gemeinnützig anerkannt sein oder nicht. Diese Unterscheidungen und die damit einhergehenden möglichen Kombinationen bringen Komplexität ins Spiel – etwa was die Mindestanzahl der Mitglieder betrifft. Genügen für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins zwei Personen, muss ein eingetragener Verein bei Gründung mindestens sieben geschäftsfähige Mitglieder aufweisen. Nach der Gründung sind für die Aufrechterhaltung des Status nur drei Mitglieder erforderlich.
In der Praxis wird meist ein nicht wirtschaftlicher eingetragener Verein, der steuerlich gemeinnützig ist, fokussiert. Das heißt: ein Verein, der sich ohne Gewinnstreben der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke widmet. Wichtig ist, dass die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt ist, damit zum Beispiel Spendenbescheinigungen rechtmäßig ausgestellt und Ehrenamtsfreibeträge ausgezahlt werden dürfen. Werden weniger als 45.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt, besteht Körperschafts- und Gewerbesteuerfreiheit. Einen Vorteil der Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht stellt die Haftungsbeschränkung dar: Darf der Zusatz e. V. geführt werden, haften Mitglieder nicht voll, sondern lediglich mit ihren Beiträgen.
Gewichtige Nachteile von Vereinen
Die Mitglieder sind alle gleich und entscheiden mittels ihrer jeweiligen Stimme. Typisch ist, dass sie aus einem Verein ein- und austreten und dass niemand dominieren kann. Diese Basisdemokratie erschwert allerdings die Umsetzung speziell festgelegter Vorhaben. Denn diese werden durch immer neue Mitglieder oft verändert. Hinzu kommt, dass es möglich ist, einmal in den Verein eingebrachtes Vermögen später zu übernehmen. Das bedeutet: Aus einem Anglerverein kann durchaus ein Schützenverein werden. Soll ein Vorhaben auf Dauer durchgesetzt werden, ohne es nach und nach zu verwaschen, ist eine gemeinnützige GmbH, in der Gesellschafter bestimmen, oder eine gemeinnützige Stiftung oft eine bessere Lösung.
In einem Verein nicht zu unterschätzen ist zudem ein korrektes Verständnis der vier verschiedenen Steuerbereiche. Dies ist zum Ersten der ideelle Bereich, zu dem die Mitgliedsbeiträge und Spenden, aber auch Erbschaften gehören. Der zweite Bereich: die Vermögensverwaltung mit Miet- oder Pachteinnahmen, Zinserträgen und Kosten der Finanzanlagen. Als Drittes ist der Zweckbetrieb mit allen Dingen, die zur Betreibung des Vereinszwecks gehören, zu nennen. Zu guter Letzt zählen Konkurrenzangebote zu am Markt befindlichen Einrichtungen wie die Vereinskneipe zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Nur ein umfassendes Verständnis der einzelnen Segmente ermöglicht eine korrekte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Steuerung der Finanzen.
Vereinsgründung mit Steuerberater
Wer also Fehler vermeiden und sein Potenzial ausschöpfen will, sollte im Idealfall vor der Gründung eines Vereins einen Experten hinzuziehen, der sich mit den verschiedenen möglichen Rechtsformen auskennt. Dazu zählen gute Steuerberater. Sie unterstützen systematisch, herauszufinden, ob ein Verein für das jeweilige Vorhaben die am besten geeignete Rechtsform darstellt oder ob eine andere Lösung besser geeignet ist.
Gerne beraten wir Sie und begleiten Sie bei der Umsetzung.