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UG (haftungsbeschränkt) – die kleine „Form“ der GmbH

Seit mehr als zehn Jahren kann in Deutschland die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden. Tatsächlich machen zahlreiche Entscheider davon Gebrauch, zum Beispiel weil sie eine Haftung mit ihrem Privatvermögen fürchten und nicht über genügend Kapital verfügen, um beispielsweise eine GmbH zu gründen. So ist die UG (haftungsbeschränkt) in unterschiedlichsten Bereichen vertreten – von Food bis hin zu Immobilien. Sogar die gemeinnützige UG gibt es. Doch viele einst gegründete UGs (haftungsbeschränkt) agieren nicht mehr am Markt. Denn diese Rechtsform geht mit einigen Risiken einher.


Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine kleine Variante der GmbH und eine Kapitalgesellschaft. Ihre Gründung erfolgt ähnlich wie die einer klassischen GmbH. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass sie mit wenig Kapital gegründet werden kann. Als Mindest-Stammkapital ist ein Euro vorgeschrieben. Aus diesem Grund wird sie auch als Ein-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet. Was den Firmennamen betrifft, so muss der Inhaber namentlich nicht geführt werden. Es kann ein Fantasiename gewählt werden. Jedoch ist im Firmennamen die Angabe „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ zwingend.


Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt) und Nachteile

Das geringe Mindest-Stammkapital kann tatsächlich zweckdienlich sein, wenn wenig Geld zur Verfügung steht. Auch ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt, das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Zudem kann sich ein Gesellschafter zum Beispiel als Geschäftsführer der UG (haftungsbeschränkt) anstellen lassen und sein fremdübliches Gehalt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Jedoch besteht die Gefahr, dass sich diese Vorteile schnell in Nachteile verkehren.


So ist durch die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ offensichtlich, dass das Unternehmen lediglich über geringes Stammkapital verfügt und die Haftung eingeschränkt ist. Dies verleiht ihr ein schlechtes Ansehen bei Geschäften mit anderen Unternehmen und eine geringere Kreditwürdigkeit.


Ein weiteres Manko: Jährlich müssen mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden, zumindest bis diese zusammen mit dem Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat und dann andere Entscheidungen gefällt werden können. Trotzdem ist die UG (haftungsbeschränkt) voll körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Der Jahresüberschuss gilt mit seiner Feststellung als verdient. Vorher dürfen die Gesellschafter kein Geld entnehmen. Hinzu kommt, dass sie sich, auch wenn sie angestellt sind, aus Angst vor Überschuldung häufig kein Gehalt zahlen. Somit kann dieses nicht als Betriebsausgabe abfließen. Diese Aspekte gestalten es schwierig, mit einer UG (haftungsbeschränkt) Fuß zu fassen. Bei zu niedrig gewähltem Stammkapital droht oft innerhalb kurzer Zeit die Überschuldung und Insolvenz des Unternehmens.


UG (haftungsbeschränkt) in GmbH umwandeln

Manche Gesellschafter hoffen, dass sie über die Rücklagenbildung die Ansparsumme von 25.000 Euro erreichen und das Unternehmen dann in eine GmbH umwandeln können. Dies geschieht jedoch nicht automatisch und eine Umfirmierung ist aufwendig. In den meisten Fällen ist eine Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine andere Rechtsform einfach nicht praktikabel. Dennoch kann es sinnvoll sein, die kleine Variante der GmbH bei der Unternehmensgestaltung zu berücksichtigen.

  

Ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG sinnvoll?

Ein Anwendungsfall ist, eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG als Verwaltungs-Haftungsgesellschaft zu gründen. Sie kann eine Alternative zur GmbH & Co. KG sein, wenn nicht genügend Geld dafür zur Verfügung steht. Auch lassen sich die Haftungsrisiken für die Gesellschafter ausschließen. Dennoch sollte diese Form nur gewählt werden, wenn zudem andere Aspekte für eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sprechen. Denn die Haftung muss nicht zwangsläufig über die Gesellschaftsform abgesichert werden. Bei vielen Einzelunternehmen kann auch eine geeignete Versicherung einen großen Teil der Haftung übernehmen.


Gehen Sie also auf Nummer sicher, dass die UG (haftungsbeschränkt) wirklich die beste Wahl ist, bevor Sie sie gründen! Gern unterstützen wir Sie als unseren Mandanten dabei.


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