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Steuerliche Vorteile durch eine doppelstöckige Holding

Wenn es darum geht, größtmögliche steuerliche Vorteile für natürliche Personen zu erzielen, ist die doppelstöckige Holding ein Modell, das dafür geeignet sein kann. Doch was ist eine doppelstöckige Holding? Welche Vorteile bringt sie und welche Nachteile hat sie?


Vereinfacht formuliert, umfasst die doppelstöckige Holding vier Ebenen. Auf der unteren Ebene befinden sich die operativen eigenständigen Unternehmen. Dabei kann es sich um Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften handeln. An diesen Unternehmen hält und verwaltet die darüber befindliche Holding Beteiligungen. An dieser Holding wiederum ist – als dritte Ebene – eine GmbH & Co. KG zu 100 Prozent beteiligt. Die vierte Ebene bilden die Gesellschafter mit ihren Anteilen an der GmbH & Co. KG. Um das gesamte Konstrukt wird eine ertragssteuerliche Organschaft gegründet, wofür Gewinnabführungsverträge geschlossen werden, in denen definiert wird, wie Gewinne und Verluste von „unten“ nach „oben“ weitergegeben werden.

Vorteile einer doppelstöckigen Holding

Optimal realisiert, können mithilfe einer doppelstöckigen Holding verschiedene steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Einer ist die Risikovermeidung für den oder die Gesellschafter im Falle von Betriebsprüfungen. Denn anders als zum Beispiel bei einer GmbH, besteht keine Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung. Ein weiter Vorteil: die umfangreichen Möglichkeiten, Gewerbesteuern, Gewinne und Verluste – bis hin zu Einkünften und Verlusten auf Ebene der Gesellschafter – miteinander zu verrechnen.


Darüber hinaus ergibt sich weitestgehende Steuerfreiheit beim Verkauf eigenständiger Tochtergesellschaften. Agiert die Organschaft in verschiedenen Ländern, ist eine geringere Besteuerung auf internationaler Ebene möglich. Nicht zuletzt lässt sich die Wegzugsbesteuerung vermeiden, wenn der Gesellschafter oder die Gesellschafter ins Ausland ziehen. Demzufolge kann eine doppelstöckige Holding eine gute Wahl sein, wenn Unternehmer auswandern wollen.

Komplexität als großer Nachteil

Damit die individuell gewünschten Vorteile greifen können, muss das gesamte Konstrukt mitsamt den einzelnen Unternehmen und Gesellschaften sowie Gewinnabführungsverträgen passend zu den jeweiligen Zielen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gestaltet werden. Dabei lässt sich die Komplexität, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand einhergeht, nicht übersehen.


Ob der dadurch erreichte Nutzen den Aufwand rechtfertigt oder ein anderes Konstrukt eine bessere Alternative darstellt, sollte vor einer Entscheidung für eine doppelstöckige Holding unbedingt geprüft werden. Dabei unterstützen wir Sie als unseren Mandanten selbstverständlich gern.


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