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So wachsen Risikofrüherkennungssystem und Risikomanagement über die Pflicht hinaus

Bereits seit dem Jahresbeginn 2021 besteht für haftungsbeschränkte Unternehmen wie GmbHs erhöhter Druck, ein Risikofrüherkennungssystem einzuführen und Risikomanagement zu betreiben. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) verpflichtet explizit dazu. Geschäftsführer haften. Dennoch verfügen zahlreiche Unternehmen noch immer nicht über ein Risikofrüherkennungssystem und Risikomanagement. Zudem funktionieren längst nicht in allen Unternehmen mit solchen Instrumenten diese zuverlässig. Das führt automatisch zu der Frage: Wie lässt sich die Pflicht am besten erfüllen?


Einen ersten Anhaltspunkt gibt das StaRUG. In § 1 definiert es zur Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern: „Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht. Berühren die zu ergreifenden Maßnahmen die Zuständigkeiten anderer Organe, wirken die Geschäftsleiter unverzüglich auf deren Befassung hin.“ Wie genau Unternehmen diese Verpflichtung erfüllen können, ist nicht beschrieben.


Risikofrüherkennungssystem und Risikomanagement erfolgreich einführen

Wer sich auf die Suche nach geeigneten Möglichkeiten begibt, findet zahlreiche Tipps, etwa was Risiken sein können, wie sie sich einschätzen lassen und worin Gegenmaßnahmen bestehen können. Oft behandeln die Hinweise jedoch nur einzelne Schwerpunkte der Gesamtthematik. Hinzu kommt, dass sie lediglich pauschal betrachtet werden und nicht auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind. Das Ergebnis: Wer nicht alles überblickt, findet sich in einem Irrgarten wieder und kann viele Fehler begehen, die früher oder später zu teuren Konsequenzen, bis hin zur Insolvenz, führen. Denn das Einführen eines zuverlässigen Risikofrüherkennungssystems und Risikomanagements ist komplex.


Eine naheliegende Lösung besteht darin, ein Risikofrüherkennungssystem und Risikomanagement einzuführen und zu etablieren, das auf ganzheitlicher Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, betriebswirtschaftlicher Beratung und individueller Planung basiert. Im einfachsten Ansatz finden eine solide, realistische Finanzplanung und regelmäßige Soll-Ist-Abgleiche statt. Gründe für Abweichungen werden systematisch beleuchtet und Gegenmaßnahmen besprochen. Dabei erfolgt ein Zugrundelegen von Maßstäben, die für die jeweilige Branche und Unternehmensgröße gelten. Da dies sehr ressourcenintensiv ist, ist Unternehmen zu empfehlen, externe Spezialisten an Bord zu holen.


Mit starken Partnern für alle Eventualitäten bestens gerüstet

Als Ihr Partner unterstützen wir Sie im gesamten Prozess zuverlässig. Sie profitieren von umfassendem Know-how, langjähriger Erfahrung sowie einer Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, die in vielen Fällen sogar gefördert wird.


Somit erhalten Sie so kostengünstig wie möglich ein Risikofrüherkennungssystem und Risikomanagement, mit dem Sie Ihre Pflichten erfüllen. Darüber hinaus bekommen Sie praktische Instrumente aus einem Netzwerk an starken Partnern an die Hand, die Ihnen wirklich nützen, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten.


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