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Kommanditgesellschaft – eine interessante Option

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist nicht die bedeutendste Rechtsform von Unternehmen in Deutschland. Dennoch kann sie eine interessante Möglichkeit darstellen. Denn es gibt einige prädestinierte Anwendungsgebiete für diese Art der Personengesellschaft.


Kommanditgesellschaft – Haftung

Für die KG müssen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, von denen einer voll haftet und einer beschränkt. Bei Ersterem ist auch von einem Komplementär die Rede, zweiterer wird als Kommanditist bezeichnet. Bei den Gesellschaftern wiederum kann es sich sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln.


Ein Beispiel dafür: die GmbH & Co. KG. Sie bildet eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Die beteiligte GmbH ist der Komplementär, der mit dem gesamten Geschäftsvermögen für die Verbindlichkeiten aufkommen muss. Dadurch wird die Haftung dennoch begrenzt. Die Kommanditisten können lediglich in Höhe ihrer Einlagen belangt werden, ihre Privatvermögen bleiben berührt.


Kommanditgesellschaft – Gründung

Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital erforderlich. Ihre Bezeichnung muss den Namen eines Komplementärs und den Zusatz KG beinhalten. Essenziell sind ferner der Eintrag ins Handelsregister und der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem die Rahmenbedingungen exakt definiert werden sollten.


Besteuerung der KG

In puncto Besteuerung gilt Ähnliches wie für eine GbR. Das bedeutet, die Einkünfte werden mittels einheitlicher und gesonderter Feststellung ermittelt, den Gesellschaftern zugerechnet und müssen von ihnen versteuert werden. Dementsprechend zahlen natürliche Personen Einkommensteuer und juristische Personen Körperschaftssteuer.


Verluste sind nur zu berücksichtigen, soweit sie durch das Kapital oder die übernommene Haftung des Gesellschafters gedeckt sind. Ansonsten werden diese für die Zukunft fortgeschrieben.


Darüber hinaus hat die KG Gewerbesteuer zu entrichten, welche auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden kann. Außerdem muss Umsatzsteuer gezahlt werden.


Anwendungsgebiete einer KG

Ihre Eigenschaften machen die Kommanditgesellschaft für Familienunternehmen attraktiv – etwa im Falle einer geplanten Übergabe einer Firma vom Vater an den Sohn oder der Mutter an die Tochter. Hier fungiert der Übergebende meist als Vollhafter und der Übernehmende als Teilhafter. Weitere mögliche Beispiele sind Konstellationen, in denen ein Partner das Unternehmen vorantreibt und ein anderer als Kapitalgeber im Hintergrund auftritt, ähnlich der Situation in einer atypischen stillen Gesellschaft, allerdings mit Offenlegung des Gesellschafters. Dieses kann sich positiv auf die Reputation auswirken.


Ob die KG die optimale Rechtsform ist, lässt sich jedoch nur anhand einer umfassenden individuellen Betrachtung beurteilen. Dabei spielen zahlreiche Aspekte eine Rolle. Deren Spanne reicht von den jeweiligen unternehmerischen und persönlichen Zielen über die Voraussetzungen bis hin zu den Einkünften. Gerne beraten wir Sie als unseren Mandanten dazu.


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