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GmbH & Co. KG – oft eine bessere Entscheidung als die GmbH

Wenn es darum geht, Haftungsrisiken von Personen auszuschließen oder zu begrenzen, war und ist die GmbH eine Gesellschaftsform, die häufig favorisiert wird. Jedoch kann die GmbH & Co. KG eine geeignetere Alternative zu einem Einzelunternehmen darstellen, wenn Haftungsbeschränkung gewünscht ist.


GmbH & Co. KG ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. Ihre Gründung gestaltet sich einfach: Die Gesellschafter richten eine GmbH und eine KG ein, an der sie sich zu 100 Prozent beteiligen. Der KG-Vertrag muss vom Notar bestätigt werden und definiert die Ausgestaltung der GmbH & Co. KG. Die Besonderheit besteht darin, dass die GmbH als Komplementär die Vollhaftung übernimmt. Darüber hinaus ist sie für die Geschäftsführung sowie die Vertretung des Konstrukts nach außen zuständig. Dafür erhält sie von der GmbH & Co. KG eine Vergütung. Eine Vermögensbeteiligung wird ihr typischerweise nicht eingeräumt. Diese steht den Kommanditisten zu. Diese sind lediglich Teilhafter, wobei sich die Haftung auf die Summe ihrer Stammeinlagen beschränkt.

Flexibilität als Vorteil

Aus der Wahl dieser Gesellschaftsform resultieren diverse Vorteile. Allem voran ist die Haftungsbeschränkung zu nennen. Die Gesellschafter müssen lediglich mit ihren Stammeinlagen in der GmbH beziehungsweise mit ihren Kommanditeinlagen bei der KG für die Verbindlichkeiten eintreten. Im Haftungsfall ist Sonderbetriebsvermögen wie eine Immobilie nicht der KG zuzurechnen. Trotzdem können Ausgaben dafür steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann die Komplementär-GmbH ihr Stammkapital unter bestimmten Voraussetzungen der GmbH & Co. KG als Darlehen zur Verfügung stellen. Damit ist das Geld dort, wo es „arbeiten“ kann.


Anders als bei einer reinen GmbH gibt es in einer GmbH & Co. KG keine verdeckte Gewinnausschüttung. Da es sich bei dieser Gesellschaftsform um eine Personengesellschaft handelt, kann diese zudem einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro anwenden. Gezahlte Gewerbesteuer ist zum Teil bei der Einkommensteuerberechnung des Gesellschafters oder der Gesellschafter anrechenbar. Die Versteuerung der Gewinnanteile findet direkt bei ihnen als Kommanditisten statt. Verluste können eventuell auch mit Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet – und damit genutzt – werden. Nicht zuletzt können die Gesellschafter auch im Laufe des Jahres auf Geld zugreifen und nicht erst nach Feststellung des Vorjahresgewinns. Zudem stehen ihnen Privatkonten zur Verfügung. Kurz: Die GmbH & Co. KG eröffnet große Flexibilität.

Komplexität als Nachteil

Dennoch hat sie auch Nachteile, die beachtet werden müssen. So weist das Thema GmbH & Co. KG eine gewisse Komplexität auf, auch, weil es verschiedene Ausprägungen gibt. Zum Beispiel ist es möglich, anstelle der GmbH prinzipiell eine weniger anerkannte UG einzusetzen. Außerdem können bei einer GmbH & Co. KG die Verwaltungskosten höher sein. Denn sowohl für die KG als auch die GmbH besteht Buchführungspflicht, es müssen Jahresabschlüsse erstellt und veröffentlicht sowie Steuererklärungen eingereicht werden. Dies bedeutet einen höheren Aufwand.


Unterstützung vom Steuerberater

Jedoch gibt es auch gute Nachrichten: Durch passende gestalterische Maßnahmen lassen sich die Buchungsbewegungen der GmbH stark reduzieren, was den Aufwand in Grenzen hält. Darüber hinaus verfügen Steuerberater und Rechtsanwälte über das erforderliche Fachwissen, um bei der optimalen Ausgestaltung sowie der Einhaltung der Formalitäten wirksam zu unterstützen. Gern unterstützen wir Sie als unseren Mandanten.


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