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Förderung hilft bei Realisierung zukunftsfähiger Unternehmenskultur

Die Gestaltung der Arbeitswelt ist anspruchsvoll und New Work ein Buzzword. Mitarbeiterorientiert sollte sie sein, um eine zukunftsfähige Unternehmenskultur zu etablieren. Doch wie können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) diese erreichen? Antworten auf damit verbundene Fragen geben geförderte Beratungsangebote der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Noch bis zum 31. Dezember 2022 läuft das ESF-Programm „unternehmensWert:Mensch“, danach ist „INQA Coaching“ als Nachfolgeprogramm geplant.

Bei „unternehmensWert:Mensch“ handelt es sich um ein Beratungsförderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es umfasst folgende Zweige:


  • „unternehmensWert:Mensch“
    Dieses Programm unterstützt KMU angesichts von Anforderungen wie dem demografischen Wandel, krankheitsbedingten Engpässen oder Nachwuchsmangel bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Dabei werden Beratungen zu Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz gefördert.
  • „Gestärkt durch die Krise“
    Im Rahmen dieses Zweigs erhalten Unternehmen Hilfestellung, um eine widerstandsfähige, innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren, um die Corona-Pandemie und deren Folgen gut sowie nachhaltig zu meistern, aber auch auf weitere Krisen besser vorbereitet zu sein.
  • „Women in Tech“
    Unter diesem Slogan werden Unternehmen der IT- und Tech-Branche begleitet, Frauen zu gewinnen und langfristig im Betrieb zu binden. Konkret erhalten KMU Beratung zu mehr Chancengleichheit sowie ganzheitlich diversitätsorientiertem Personalmanagement.
  • „unternehmensWert:Mensch plus“
    Dieser Zweig nimmt die Herausforderungen des digitalen Wandels ins Visier. Insbesondere sollen Unternehmensführung und Beschäftigte über Lern- und Entwicklungsprozesse den digitalen Wandel innovativ gestalten.

Bis zu 80 Prozent Förderung für KMU

Grundsätzlich sollten Unternehmen, die eine solche Förderung beantragen, Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben. Ihr Jahresumsatz muss geringer als 50 Millionen Euro sein oder die Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro. Eine weitere Anforderung: Die Firmen sollten mindestens seit zwei Jahren bestehen und weniger als 250 Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigen.


Je nach Programmzweig und Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Die Anzahl an zulässigen Beratungstagen variiert.


Erstberatung als Einstieg

Der initiale Schritt ist der Gang in eine Erstberatungsstelle. Dort wird die Förderfähigkeit geklärt und besprochen. Sind die Förderbedingungen erfüllt, wird ein Beratungsscheck ausgestellt, mit dem Unternehmen die Prozessberatung beanspruchen können. Allerdings müssen Interessenten für „unternehmensWert:Mensch“ nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes schnell sein. Denn Beratungschecks werden nur noch bis zum 31. August 2022 ausgegeben.


Die Prozessberatung übernehmen autorisierte Berater. Sie erarbeiten gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten sowie gegebenenfalls Mitarbeitervertretungen passgenaue Lösungsstrategien. Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern dann die Beteiligten das Erreichte und besprechen mögliche weiterführende Unterstützungsangebote.


Aussicht auf weitere Förderungen

Doch auch nach dem 31. August lohnt es sich, die Gestaltung einer mitarbeiterorientierten Arbeit fördern zu lassen. Dafür ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 das „INQA Coaching“ für Unternehmen und Selbstständige geplant.


Haben Sie darüber hinaus Fragen zu Förderungen, beraten wir Sie gern.


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