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Eingetragener Kaufmann (e. K.) – zwei Buchstaben mit großer Wirkung

Eingetragene Kaufleute, also der eingetragene Kaufmann oder die eingetragene Kauffrau (e. K., e. Kffr. beziehungsweise e. Kfm.), gehören als Einzelunternehmen zu der in Deutschland am stärksten verbreiteten Rechtsform. Doch die Entscheidung dafür hat Vorteile und Nachteile.


Grundsätzlich ist der e. K. die einfachste Form, wenn jemand allein ein Unternehmen mit einem Wunschnamen führen möchte. Dabei sind Unternehmer, die aktiv ein Handelsgewerbe betreiben, verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie sind Istkaufleute. Gewerbetreibende, die keinen Handel betreiben, können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und die Kaufmannseigenschaft erwerben. Sie werden als Kannkaufleute bezeichnet. Sich als e. K. selbstständig zu machen, ist simpel. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgt unkompliziert über einen Notar und es wird kein Mindestkapital benötigt. Zudem kann ein Fantasiename gewählt werden. Der eigene Name muss im Geschäftsverkehr nicht auftauchen. Dies kann in der Außendarstellung beabsichtigt sein.


Vor- und Nachteile abwägen

Allerdings ist der eingetragene Kaufmann buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig. Die Pflicht Bilanzen zu erstellen besteht jedoch nach § 241a HGB nicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatz und je 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet wurden. Dann genügt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).


Eines der größten Risiken bildet in der Tatsache, dass der e. K. als Einzelunternehmer für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet – also auch mit seinem privaten. Prominentes Beispiel dafür ist Anton Schlecker. Einst unter den 100 reichsten Deutschen, musste er als eingetragener Kaufmann nach Insolvenz der Drogeriemarktkette auch mit seinem privaten Vermögen haften.


Dies zeigt, dass die Rechtsform e. K. nicht für jedes Unternehmen geeignet ist. Dennoch kann sie sinnvoll sein. Es gilt, die Vor- und Nachteile im persönlichen Fall abzuwägen und Alternativen in Betracht zu ziehen. Gern unterstützen wir Sie als unseren Mandanten dabei. 


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