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Die Stiftung als Nachfolgelösung

Jeder Unternehmer steht früher oder später vor der Frage, was mit seinem Lebenswerk geschehen soll. Alternativ entscheiden die Erben darüber, falls es welche gibt. Nicht immer können diese das Unternehmen weiterführen und nicht immer ist ein Verkauf eine gute Lösung, insbesondere, wenn das Vermögen erhalten bleiben oder das Andenken bewahrt werden soll. In solchen Fällen kann die Gründung einer Stiftung das Nachlassproblem lösen.


Stiftungen wahren die Privatsphäre, da der Jahresabschluss nicht veröffentlicht werden muss, und sind weit verbreitet. Die Bill & Melinda Gates Foundation, die Robert-Enke-Stiftung, die Nobel-Stiftung, aber auch die Stiftung Warentest dürften jedem ein Begriff sein. Es gibt viele verschiedene Arten von Stiftungen. Im Wesentlichen sind in Deutschland die Familienstiftung und die gemeinnützige Stiftung üblich. In diese wird das Vermögen übertragen.

Gemeinnützige Stiftungen


Gemeinnützige Stiftungen zeichnen sich durch einige steuerliche Vorteile aus, da der Begünstigte ein gemeinnütziger Verein ist. Dabei kann es sich sowohl um eine neue als auch um eine bestehende Institution handeln. Das in die gemeinnützige Stiftung eingebrachte Vermögen ist als Spende abziehbar – in Höhe von bis zu einer Million Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise bis zu zwei Millionen Euro bei Ehepaaren. Alternativ kann die Einbringung über zehn Jahre verteilt werden. Jedes Jahr ist eine Hinzustiftung von 20 Prozent der Einkünfte möglich.


Von den Erträgen bleibt ein Drittel in der Stiftung. Ein Drittel wird an die gemeinnützige Institution ausgeschüttet und ein Drittel an den Spender oder die folgenden zwei Generationen. Dieses Drittel muss sich in Höhe eines normalen Lebensunterhaltes bewegen und wird als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet. Daher sind auf die Ausschüttungen 25 Prozent Kapitalertragssteuer beziehungsweise später der persönlich geringere Satz zu zahlen. Hierin liegt Gestaltungspotenzial, da ein Teil der Einkünfte verwendet werden kann, ohne Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichten zu müssen. Denn die gemeinnützige Stiftung ist davon befreit, wenn das Vermögen von bis zu 24 Monaten nach dem Todesfall in die gemeinnützige Stiftung übergeben wird. Ebenso fällt auf die Erträge aus dem gemeinnützigen Zweck keine Körperschaftssteuer und keine Gewerbesteuer an.

Nach drei Generationen erfolgen nur noch Ausschüttungen an die gemeinnützige Organisation, die im Stiftungsvertrag festgelegt ist. Darüber hinaus ist es möglich, auf unbestimmte Zeit das Andenken zu bewahren und zum Beispiel die Grabpflege zu bezahlen. Problematisch kann unter anderem sein, wenn die Stiftung durch den Stifter oder dessen Erben nicht im Sinne der Stiftung verwaltet wird. Dann besteht die Gefahr, dass auf diese als Vorstand zurückgegriffen wird.

Familienstiftung gründen

Eine Familienstiftung wird zum Beispiel dann gegründet, wenn die Erben das Unternehmen nicht weiterführen wollen oder können oder wenn der Stifter befürchtet, dass sein Lebenswerk aufgesplittet werden könnte. Dann hat er die Möglichkeit, jegliches Betriebs- und Immobilienvermögen in die Stiftung zu überführen. Da diese rechtlich selbstständig ist, werden das Vermögen sowie das Lebenswerk in ihr gesichert und sind für die nachfolgenden Generationen oder Dritte nicht erreichbar. Streit kann gar nicht erst aufkommen. Das Vermögen dient dem festgelegten Zweck, wie etwa der Förderung des Familienzusammenhalts oder der Absicherung der Familie. Die Familienmitglieder können als Begünstigte von den Erträgen profitieren. Dieser private Zweck schlägt sich in der Besteuerung nieder.


Für die Ausschüttungen an die Begünstigten sind 25 Prozent Kapitalertragssteuer abzuführen, beziehungsweise später kann der persönlich eventuell geringere Satz geltend gemacht werden. Auf den Gewinn der Stiftung müssen – wie bei einer GmbH – 15 Prozent Körperschaftssteuer gezahlt werden. Darüber hinaus unterliegt das Vermögen der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des entferntesten Berechtigten und wird alle 30 Jahre erhoben. Der einzige Vorteil: Die zu zahlende Erbersatzsteuer ist geringer als die normale Erbschaftssteuer und planbar.

Welche Stiftung ist die richtige?

Eine Stiftung lässt sich einfach gründen. Dafür bedarf es einer Stiftungssatzung und einer Willensbekundung, die mit dem Finanzamt abgestimmt werden muss. Dennoch gilt es viele Aspekte zu berücksichtigen, denn Stiftungen unterliegen auch der staatlichen Beaufsichtigung.


Zu den wichtigen Punkten gehört, sich für die richtige Variante zu entscheiden. Die Familienstiftung gibt es aufgrund des geringen steuerlichen Gestaltungsspielraumes zwar selten und gemeinnützige Stiftungen sind meist interessanter, jedoch muss die Stiftung allem voran zum beabsichtigten Zweck passen. Dies kann auch bedeuten, dass ein anderes Stiftungsmodell, zum Beispiel im Ausland, besser geeignet ist. Nicht zuletzt ist eine durchdachte Gestaltung von entscheidender Bedeutung, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Gut optimiert kann sich eine Stiftung lohnen. Lassen Sie sich beraten! Wir sind gerne für Sie als unseren Mandanten da. 


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