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Die GmbH – mehr als nur ein Thema der Haftung

Die GmbH ist der Enzyklopädie Wikipedia zufolge die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. Die Abkürzung steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Dieser Aspekt stellt oft einen Aufhänger für die Wahl dieser Rechtsform dar. Jedoch sollte er nicht das einzige tragende Argument in dieser Frage sein, insbesondere, wenn Gewinne ausgeschüttet werden sollen. Denn das Thema „GmbH“ ist komplexer.


Eine GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vertretung durch einen oder mehrere Geschäftsführer erfolgt. Gegründet wird die Gesellschaft von einem oder mehreren Gesellschaftern, wobei das einzuzahlende Mindeststammkapital in Deutschland 25.000 Euro beträgt. Die Gesellschafter können sich Gehalt, Miete/Pacht und Zinsen auszahlen lassen. Deren Höhe muss allerdings angemessen sein. Das bedeutet: Sie muss jederzeit einem Drittvergleich standhalten, da ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung mit fatalen Folgen droht. Diese Auszahlungen zählen zu den Betriebsausgaben und mindern den Gewinn der GmbH.

Hohe Steuerbelastung


Der sich ergebende Gewinn unterliegt zum einen der Körperschaftssteuer und dem Solidaritätszuschlag. Somit beträgt der Steueranteil grob gerundet 15 Prozent. Zum Zweiten ist auf den Gewinn Gewerbesteuer zu zahlen. Abhängig vom geltenden Hebesatz kann ebenfalls mit circa 15 Prozent gerechnet werden. Das heißt: Vom Gewinn müssen in jedem Fall rund 30 Prozent Steuern abgeführt werden.


Von dem nach Steuern verbleibenden Gewinn können sich die Gesellschafter eine Dividende ausschütten lassen. Allerdings ist dies erst nach Feststellung des Vorjahresgewinns – also relativ spät – möglich. Zudem sind darauf 25 Prozent Abgeltungssteuer oder Steuern nach dem Teileinkünfteverfahren an das Finanzamt abzuführen.


Nachteile und Vorteile

Darüber hinaus gibt es mehrere weitere Nachteile. So muss eine GmbH ihre jährlichen Abschlüsse im Unternehmensregister hinterlegen. Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen sind strikt zu trennen. Es gibt keine Privatkonten und hinsichtlich der Betriebsaufspaltung ist Vorsicht geboten. Wird zum Beispiel eine private Immobilie der GmbH zur Nutzung übergeben, wird diese Betriebsvermögen und muss bei einer Liquidation der GmbH als Gewinn aufgedeckt werden. Zudem können bei einem Gesellschafterwechsel Verlustvorträge ganz oder teilweise wegfallen. Und: Verluste dürfen nur mit Gewinnen der eigenen GmbH verrechnet werden.


Nichtsdestotrotz hat eine GmbH auch Vorteile. So lässt sich über die GmbH eine betriebliche Altersvorsorge für den oder die Geschäftsführer in angemessenem Umfang aufbauen. Gewinne kann die Gesellschaft in die Konzernstruktur von Kapitalgesellschaften zu 95 Prozent steuerfrei weitergeben. Sie ist gut zur Kontrolle von Dritten ausgeübter Geschäfte wie Zweitbetriebe geeignet. Nicht zuletzt haftet die GmbH lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.


Ist eine GmbH am besten geeignet?

So kann die GmbH als Rechtsform insbesondere bei einem hohen Steuersatz von mehr als 30 Prozent eine sinnvolle Entscheidung sein. Ob die Vorteile die Nachteile aufwiegen und die GmbH die am besten geeignete Rechtsform ist, oder eine andere, wie etwa die GmbH & Co. KG, gewählt werden sollte, muss jedoch in jedem Fall individuell und unter Einbeziehung weiterer Aspekte geprüft werden. Das Gespräch mit einem Steuerberater hilft dabei. Gern unterstützen wir Sie als unseren Mandanten.