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Die Büro- und Praxisgemeinschaft – eine Alternative zur GbR

Wollen Unternehmer sich zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen, müssen sie nicht zwangsläufig eine GbR gründen oder sich auf eine Kooperation beschränken. Sie können auch eine Kostengemeinschaft bilden und sich ein Büro, die Arbeitskraft von Mitarbeitern sowie technische Geräte teilen, während jeder für sich seine unternehmerische Tätigkeit selbstständig ausübt und abrechnet. In solchen Fällen ist von einer Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft die Rede.


Meist finden sich Mitglieder desselben Berufes oder mit ähnlichen Tätigkeiten in einer solchen Konstellation zusammen, etwa Rechtsanwälte verschiedener Fachgebiete oder Ärzte, um Kosten für Büroräume und Personal zu sparen. Damit können sie die monatlichen Fixkosten möglichst niedrig halten und mehr Kapital in die Entwicklung ihrer Unternehmen investieren. Weitere positive Effekte sind soziale Kontakte sonst in Einsamkeit arbeitender Unternehmer und damit Motivation, das Nutzen von Möglichkeiten zum Networking und von Synergieeffekten, zum Beispiel durch Ideen- und Wissenstransfer.

Jeder bleibt selbstständig

Anders als in einer GbR tritt in einer Bürogemeinschaft oder Praxisgemeinschaft jeder Unternehmer für sich auf, haftet für sich und übernimmt anteilig die Kosten für die gemeinsam genutzten Ressourcen. Dabei kann die Aufteilung nach Absprache erfolgen. Das bedeutet: Nicht jeder muss den gleichen Anteil an den Kosten zahlen, wenn er zum Beispiel das Büro oder die Arbeitskraft der Sekretärin zu einem anderen Anteil als die anderen beansprucht.


Wichtig ist, die Kosten angemessen zu verteilen und einen Vertrag über die Bürogemeinschaft abzuschließen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nicht ungewollt eine GbR entsteht. Außerdem ist Vorsicht beim Abschluss des Mietvertrages sowie der Wahl der Partner geboten. Grundsätzlich dürfen sich zwar auch verschiedene Branchen zusammenschließen, aber nicht jeder mit jedem. So können Standesrichtlinien dagegenstehen. Zum Beispiel sollten sich ein Steuerberater und ein Versicherungsvertreter kein Büro teilen. Auch Konfliktpotenzial ist von Anfang an zu vermeiden. Das klappt zum einen durch die Vertragsgestaltung. Zum anderen können die Unternehmer, die eine Büro- oder Praxisgemeinschaft begründen wollen, bereits bei der Gestaltung von Anzeigen oder in Gesprächen bei Events darauf achten, dass sie Partner finden, die von ihren Persönlichkeitsmerkmalen her zu ihnen passen.


Gerne unterstützen wir Sie als unseren Mandanten bei der Gründung Ihrer Büro- oder Praxisgemeinschaft und in weiteren Fragen dazu.


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