Your company
 

BMWi fördert Corona-Beratung: Das sollten KMU wissen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler, die unter der Corona-Krise leiden, können bis zum 31. Dezember 2020 einen Zuschuss für eine professionelle Beratung erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unterstützt bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dadurch sollen Unternehmen befähigt werden, Maßnahmen zu entwickeln, welche die wirtschaftlichen Folgen der Krise begrenzen und helfen, sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Um die Förderung zu erhalten, deren Höhe sich nach den Beratungskosten und dem Standort richtet, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Bedingungen berücksichtigt werden.


Förderberechtigte Unternehmen

Wer sich auf die zugrunde liegende modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows berufen will, muss seine Firma bereits gegründet haben. Wichtig ist, dass sie ihren Sitz in Deutschland hat und der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen entspricht. Das heißt, sie darf bis zu 249 Beschäftigte haben, bis zu 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr bzw. eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro im Jahr. Ferner darf das Unternehmen nicht zu den Gruppen gehören, die ausgeschlossen sind (zum Beispiel gemeinnützige Unternehmen sowie Stiftungen). Nicht zuletzt muss sich die Beratung auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Firmen, die bereits im vergangenen Jahr wirtschaftliche Probleme hatten, werden über dieses Programm nicht gefördert.

Anforderungen an die Corona-Beratung

Die Beratung muss ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen. So dürfen ausschließlich ausgewiesene Experten konsultiert werden, wenn Unternehmen den Beratungszuschuss erhalten wollen. Darüber hinaus werden nur konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen gefördert. Dazu zählen Beratungen allgemeiner Natur zu sämtlichen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezieller Art, die dazu dienen können, strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Bezogen auf die Praxis kann es sich also zum Beispiel um eine Beratung zur Sicherung der Liquidität handeln, um eine Beratung bei kaufmännischen Schwierigkeiten oder zu einer Neuaufstellung, wenn etwa das bisherige Geschäftsmodell auf unabsehbare Zeit passé geworden ist.

Unterstützung, die hilft

Dadurch können Unternehmen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise so gering wie möglich halten. Denn mit dem Blick eines Spezialisten in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten lassen sich viele Ausgaben reduzieren und die Liquidität kann gesichert werden. In einigen Fällen ist dies maßgeblich, um die Corona-Krise zu überstehen. Im besten Fall hilft die Maßnahme sogar dabei, sich langfristig mit einem Wettbewerbsvorteil aufzustellen. Professionelle Beratung, die sich lohnt!


Wenn Sie also von Corona betroffen sind und ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führen, informieren Sie sich, ob und wie Sie den Beratungszuschuss des BMWi erhalten können! Als unser Mandant geben wir Ihnen gerne weitere Informationen.


Jetzt informieren