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Bank im Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge

Über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist es nicht nur möglich, Mitarbeiter abzusichern und zu binden, sondern auch Liquidität zu gewinnen. Denn mithilfe der Unterstützungskasse kann gezahltes Geld wieder ins Unternehmen investiert werden. Dabei handelt es sich um den ältesten Durchführungsweg zur bAV in Deutschland, der auch heute hochaktuell ist.


Das belegen Zahlen des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson: Der „Global Benefits Attitudes Survey“ zufolge empfinden 45 Prozent der Arbeitnehmer die bAV als wichtiger denn je. 72 Prozent der Mitarbeiter möchten von ihrem Arbeitgeber bei diesem Thema aktiv unterstützt werden. 46 Prozent der Arbeitnehmer mit einer bedarfsgerechten bAV sehen diese als einen wichtigen Grund an, um bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben und 70 Prozent der Befragten sind stolz darauf, für ihren Arbeitgeber tätig zu sein. Die betriebliche Altersvorsorge hilft ihnen, Geld für den Ruhestand zu sparen.


Unterstützungskasse und Pensionszusage am beliebtesten

Dabei ist die Unterstützungskasse, vor allem die rückgedeckte Variante, ein gern gewählter Weg. Sie wird laut Deutschem bAV-Index 2018 von 36 Prozent der betrachteten deutschen Unternehmen verwendet und liegt damit nach der Direktzusage beziehungsweise Pensionszusage auf dem zweiten Platz der präferierten Durchführungswege. Ein prominenter Konzern, der auf diese Methode setzt, ist Siemens. Seit rund 130 Jahren gibt es die Siemens Unterstützungskasse. Ein weiteres Beispiel: die Bosch-Hilfe.


Unterstützungskasse einfach erklärt

Zusammengefasst handelt es sich bei der Unterstützungskasse um eine Versorgungseinrichtung, welche die Beiträge für die Altersvorsorge erhält und die Versorgungsleistungen für die Arbeitnehmer erbringt. Dabei kann sie das Geld dem Unternehmen als Darlehen zur Verfügung stellen, sodass es nicht abfließt, sondern reinvestiert wird. Daher stammt auch die Bezeichnung „Unternehmensbank“. Sie kann von einer Firma allein oder gemeinsam mit anderen gegründet werden. Auch ist es möglich, dass Unternehmen einer freien Unterstützungskasse beitreten.


Dieses Modell der betrieblichen Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile. Dreh- und Angelpunkt ist, dass sowohl die Beiträge zur Unterstützungskasse als auch Verwaltungskosten als Betriebsausgaben anerkannt werden. Dies mindert den Gewinn im Unternehmen und folglich die Steuerlast. Was einfach klingt, erweist sich jedoch in der Praxis als komplexe Herausforderung.


Den richtigen Weg gehen

Denn viele Fallstricke säumen den Durchführungsweg Unterstützungskasse. So müssen genügend Mittel zur Verfügung stehen, damit Mitarbeiter ihre Leistungen erhalten können. Es ist auf eine funktionale Kostenstruktur zu achten, um sicherzustellen, dass nicht ein zu großer Teil der Investitionen in Beratungsleistungen fließt. Natürlich spielt es auch eine wichtige Rolle, das Modell passend zum Unternehmen, einschließlich seiner Größe, Finanzkraft und den Zukunftsplänen, auszugestalten. Hierfür gibt es zahlreiche Optionen. Immerhin können Versorgungsleistungen über eine Unterstützungskasse vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder durch eine Kombination aus beidem finanziert werden. Zudem ist aufgrund der üblichen Altersstruktur der Mitarbeiter eine Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge ratsam. Denn für Mitarbeiter, die jünger als 28 Jahre oder älter als 55 Jahre sind, ist die Unterstützungskasse nicht optimal.


Nichtsdestotrotz ist dieser Durchführungsweg interessant. Der Anlage-, Beratungs- und Vertragsmix sowie die zu beschreitenden Wege lassen sich mit Unterstützung eines fachkundigen Steuerberaters individuell passend auf das jeweilige Unternehmen ausrichten. Geschickt gestaltet bietet er die Möglichkeit, ein hilfreiches internes Kapitalpolster aufzubauen. Gerne sind wir für Sie als unseren Mandanten da.


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